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Frühere Blockpläne (z.B. für Fahrtkostenberechnungen)

Entschuldigungswesen

In Absprache mit dem Innungsobermeister der Metallinnung Passau Herrn Jakob und diversen Betrieben gilt folgende Regelung für Entschuldigungen bei Fehlzeiten der Auszubildenden:

  • Der Auszubildende ist für seine Entschuldigung der Fehlzeiten in der Berufsschule selbst verantwortlich.
  • Bei einem Fehltag ruft der Auszubildende in der Berufsschule vor Unterrichtsbeginn an oder schickt seinem Klassenlehrer eine E_Mail.
  • Sämtliche Fehlzeiten müssen schriftlich von ihm entschuldigt werden, am besten mit ärztlichem Attest der Schulunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen befreien nicht automatisch vom Besuch der Schule.)
  • Die schriftliche Entschuldigung durch den Auszubildenden muss per Fax (siehe Faxvorlage) oder E-Mail vom Betrieb aus erfolgen. Dieses Fax muss neben der Entschuldigung auch den Stempel des Betriebes und die Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten, der der Schule bekannt ist, beinhalten.
  • Der Auszubildende hat sich selbst darum zu kümmern und soll diese Arbeit nicht weitergeben. Somit ist, neben der Unterschrift, kein zusätzlicher Aufwand für Sie entstanden.
  • Die Faxvorlage dient Ihnen zur Dokumentation und kann in den Akt des Auszubildenden übernommen werden.

Wir informieren die Betriebe, deren Auszubildende gefehlt haben, am Ende der Woche über die Fehlzeiten. Dies geschieht normalerweise per Fax. Dabei werden noch nicht entschuldigte Fehlzeiten ausgewiesen.

Am Schuljahresende erscheint die Anzahl der Fehltage im Jahreszeugnis.

(nicht im Abschlusszeugnis!)

‚Zu spät Kommen‘ wird ebenfalls erfasst!

Auch für diese Fehlzeiten fordern wir die oben genannten Entschuldigungen ein.

Die unentschuldigten Zeiten werden zusammengezählt und mindestens mit einem halben Schultag im Jahreszeugnis sichtbar gemacht.

 

Faxformular Entschuldigung

für die Entschuldigung über den Betrieb.