Anmeldung
Anmeldeunterlagen
Ausgefülltes Antragsformular, Zeugnis der zuletzt besuchten Schule Abschlusszeugnis der Berufsschule, Nachweis über die berufliche Tätigkeit, Facharbeiter- oder Gesellenbrief, Tabellarischer Lebenslauf
Zugangsvoraussetzungen
Das Zeugnis einer Berufsschule bzw. ein gleichwertiges anerkanntes Zeugnis Die Abschlussprüfung in einem für die Ausbildungsrichtung einschlägigen, staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die Dauer der Berufserfahrung nach der Ausbildung muss in der Regel ein Jahr betragen.
Anerkannte Berufe sind unter anderem:
Glaser, Fensterbauer, Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Schreiner, Tischler, Holzmechaniker, Rolladen- und Jalousienbauer, Technischer Zeichner, Glasmechaniker, Glaskaufmann, weitere auf Anfrage
Zusatzangebote - teilweise kostenpflichtig
- Fachhochschulreife
- Berufs- und Arbeitspädagogik BAP
- Einstiegs- und Auffrischungsseminare
- Kurse zur Meisterprüfung
- Fachseminar
- REFA – Scheine
Ausbildungsförderung
Eine Ausbildungsförderung ist möglich nach:
- Arbeitsförderungsgesetz
- Bundesbildungsförderungsgesetz
- Aufstiegsfortbildungsgesetz
- Begabtenförderung der Handwerkskammern
- Meisterbafög
- Richtlinien des Bundesförderungsdienstes der Bundeswehr
- Anfragen bei Arbeitsämtern, LVA und Berufsgenossenschaften
Beruflicher Einsatz:
- Konstruktion und Projektierung
- Arbeitsvorbereitung u. Kalkulation
- Fertigungsplanung und –steuerung
- Qualitätskontrolle
- Montageleitung
- Betriebs- oder Abteilungsleiter
- Gutachtertätigkeit – Sachverständiger
- Geschäftsführung
- Ausbildung und Schulung
- Datenverarbeitung
- Projektleitung
- Technischer Berater
Abschluss
Staatlich geprüfter Glasbautechniker
Fachschulreife
Zertifikat über ausgeführte Technikerarbeit