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Informationen zum D - 29 Euro - Ticket

Das Kultusministerium bietet allen Schülern an bayerischen Berufs-, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien die Möglichkeit an, ein Ermäßigungsticket zu erwerben.

Wer bekommt ein 29 Euro - Ticket?

 

Berechtigungskreis:

Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag nach § 10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und vergleichbare Fälle. Dies umfasst Menschen mit Behinderung und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, die eine Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerkes absolvieren. Den Auszubildenden mit Vertrag nach § 10 Abs. 1 BBiG sind vergleichbar die Teilnehmenden an Vor-schaltmaßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in Jugendwerkstätten in Vorbereitung auf eine Ausbildung.
 

Schülerinnen und Schüler an einer Berufsschule oder Berufsfachschule gemäß Art. 11, 13 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
 

Auszubildende an der Fachschule nach Art. 15 BayEUG.
 

Studierende an einer Fachakademie nach Art. 17 BayEUG.

 

Weitere Informationen erhalten Sie:

Handout zum Ermäßigungsticket