Infos zur Gesellenprüfung
1. Anmeldung
An die Kreishandwerkerschaft Passau sind bis spätestens
10. Oktober bei der Winterprüfung und
10. März bei der Sommerprüfung des Prüfungsjahres
direkt mit dem Anmeldeformular einzureichen:
· die Bescheinigung über die Teilnahme an den Maschinenkursen
· die Bescheinigung über die Teilnahme am Oberflächenkurs
· das Zwischenprüfungszeugnis
· die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes (Formblatt)
2.3 Allgemeine Grundsätze zur Genehmigung der Arbeitsaufgabe II (Gesellenstück)
Richtlinien
o Die Arbeitsaufgabe II soll möglichst dem Tätigkeitsbereich entnommen werden, in dem die Ausbildung vorwiegend erfolgte. Das ist in der Regel der Möbelbau.
o Die Umsetzung erfolgt völlig selbstständig. Zwingend notwendige Helferarbeiten (z. B. Verleimarbeiten größerer Bauteile oder Ansetzen von Zwingen) sind jedoch zulässig.
o Grundsätzlich muss am Gesellenstück handwerkliches Können prüfbar sein. Dazu soll es nicht zu groß, aber auch nicht zu klein sein
Fertigungsdauer
Während der Arbeitszeit müssen dem Lehrling für ein eigenständig zu planendes Werkstück min. 80 Stunden zur Verfügung gestellt werden. Die Einbeziehung von Urlaub oder die Verrechnung von Mehrarbeit ist laut Prüfungsordnung unzulässig!
Anforderungen
o Möbelstücke sollen eine Ansichtsfläche von 1,5 m² nicht überschreiten.
o Zulässig sind die im Schreinerhandwerk üblicherweise verwendeten Materialien.
o Die Kanten von Trägermaterialien dürfen nicht sichtbar sein.
o Das Möbel muss mindestens eine Tür und ein Schubelement aufweisen.
o Mindestens drei Elemente aus den Bereichen Eckverbindung, Flächensicherung, Türanschlag, Schließtechnik und Schubführung sind in handwerklich hochwertiger Weise fach- und werkstoffgerecht
auszuführen.
o Es ist möglich, Teile aus Holzwerkstoffen mit deckender Lackfläche herzustellen, wobei aber die wesentlichen Konstruktionen erkennbar sein müssen.
o Furnierte Flächen und Vollholzflächen sind selbstständig anzufertigen (keine Handelsware)
o Fertigelemente müssen als solche erkennbar und in der Eingabezeichnung beschrieben werden.
o Topfbänder sind nicht zulässig.
o Etwa die Hälfte der Oberflächen sind handwerklich auszuführen.
Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss in schriftlicher Form mindestens 10 Tage vor dem Fachgespräch. Anfragen sind an robert.kriegl@bsvof.de zu stellen.
3. Prüfung
3.1 Fachgespräch
Im Zeitraum von max. 30 Minuten stellen Sie Ihren fertigungsreifen Entwurf, anhand von Plänen und der Beschreibung zur Arbeitsaufgabe II (Gesellenstück) vor. Die Aufnahme des Fachgesprächs stellt den offiziellen Beginn der Gesellenprüfung dar.
Folgende Unterlagen sind für das Fachgespräch vorzulegen:
· 1:10 Zeichnung mit allen relevanten Ansichten und Bemaßungen per CAD, vom Ausbilder gestempelt und unterzeichnet in 4facher Ausfertigung
· alle zur Präsentation notwendigen Entwurfszeichnungen und Detailskizzen.
· das ausgefüllte Formblatt für die Beschreibung des Gesellenstücks
Im gemeinsamen Gesprächsverlauf wird sich der Prüfungsausschuss einen umfassenden Eindruck Ihres Wissens verschaffen und eine Bewertung vornehmen.
Die Einladungen erhalten die Prüflinge über die Kreishandwerkerschaft.
3.2 Fertigungszeichnung
Nach Genehmigung der Entwurfszeichnung durch die Gesellenprüfungskommission erstellt der Prüfling die endgültige Fertigungszeichnung. Die Anzahl der zu zeichnenden Schnitte kann nicht vorgegeben werden, denn sie hängt vom jeweiligen Werkstück ab. Entscheidend ist vielmehr, dass nach diesen Schnitten die Arbeitsaufgabe II gefertigt werden kann.
Format | max. DIN A1 |
Maßstab | 1 : 1 |
Darstellung | nach Norm in CAD |
Unterschriften | Lehrling Ausbilder mit Firmenstempel und Datum |
Abgabe | 27. April 2023 |
Die CAD-Zeichnung wird bewertet und verbleibt bei den Prüfungsunterlagen. Sie wird nicht zurückgegeben.
3.3 Abgabe des Gesellenstücks
Die Arbeitsaufgabe II (Gesellenstück) ist zu einem festgelegten Termin anzuliefern. Dies ist in der Regel die erste Woche nach der Kenntnisprüfung am 1. Montag im Juli.
Mit der Arbeitsaufgabe II muss die Dokumentationsmappe zum Werkstück vorgelegt werden, d.h. mindestens ein Schnellhefter folgenden Inhaltes in dieser Reihenfolge:
· Deckblatt mit Name des Prüflings, Bezeichnung des Gesellenstücks, Datum und Name der Firma
· originale, genehmigte und gestempelte Zeichnung 1:10 mit den Ansichten
· Kopie der Fertigungszeichnungen
· Stückliste
· Arbeitsablaufplan Soll-Aufstellung
· Bescheinigung über das selbständige Anfertigen des Gesellenstückes von Ausbilder und Lehrling unterschrieben.
· ggf. ein eindeutiger und leicht erkennbarer Hinweis auf Änderungen zur Fertigungszeichnung mit Begründung
Die Ausführung der Dokumentationsmappe fließt in die Bewertung mit ein.
3.4 Arbeitsaufgabe I (Arbeitsprobe)
Für den Termin der Arbeitsprobe erfolgt eine separate Einladung. Sie findet nach der Kenntnisprüfung ca. Mitte Juli statt. Dabei erhalten Sie auch eine Liste der Materialien und Werkzeuge, die Sie zum Prüfungstermin mitnehmen müssen. Ohne diese kann an der Prüfung nicht teilgenommen werden.
Termine Gesellenprüfung
a) Abgabe Entwurfszeichnung und Fachgespräch
Ende März an der Staatliche Berufsschule Vilshofen
bzw. an der Staatliche Berufsschule Waldkirchen
b) Anmeldung zur Gesellenprüfung durch den Betrieb
spätestens 10. März bzw.
10. Oktober
c) Abgabe Fertigungszeichnung
Termin 27. April 2023
Abgabeort Staatliche Berufsschule Vilshofen z. H. StD Robert Kriegl oder
Staatliche Berufsschule Waldkirchen z. H. FOL Christian Höllmüller
d) Kenntnisprüfung
Datum | 03.07.2023 |
Anwesenheit | 07:00 Uhr |
Beginn | 07:30 Uhr |
Ort | Kurhaus-Döttl Eging am See |
e) Anlieferung/ Abholung aller Gesellenstücke
Ort und Zeit werden separat bekannt gegeben (ca. 2. Woche im Juli) |
|
f) eventuelle, mündliche Nachprüfung
Datum | Mitte Juli |
Anwesenheit | es ergehen schriftliche Einladungen an die betroffenen Prüflinge |
g) Arbeitsaufgabe I (= Arbeitsprobe)
Datum | Mitte-Ende Juli |
Beginn | 07:30 Uhr |
Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung durch die Innung mit festgelegtem Prüfungstag.
h) Freisprechungsfeier
Datum | Fr., 28.07.2023 |
Ort | Gasthaus Knott, Jacking |
Beginn | 17:00 Uhr |
nn = noch nicht bekannt
Robert Kriegl
Vorsitzender des Prüfungsausschusses