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Berufsschulpflicht

Ein berufliches Unterrichtsangebot für berufsschulpflichtiger Asylbewerber und Flüchtlinge erscheint vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des sich verstärkenden Fachkräftemangels nicht nur aus sozialen Erwägungen, sondern auch aus ökonomischer Sicht geboten.

Nach Art. 35 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) unterliegen auch Asylbewerber und Flüchtlinge grundsätzlich der Vollzeitschulpflicht bzw. im Anschluss daran der Berufsschulpflicht. Diese Jugendlichen haben einen besonderen Förderbedarf, der über die bisher zur Verfügung stehenden Angebote, wie z.B. das ESF-geförderte Berufsintegrationsjahr (BIJ), nicht gedeckt wird. Für diese Jugendlichen wurde deshalb das innovative Projekt „Vorklasse zur Berufsintegrationsklasse – BIK/V“ eingeführt.

 

Das Projekt stellt ein neues Angebot im Bereich der beruflichen Schulen dar.

 

Diese Klassen richten sich an Jugendliche, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse und mit sehr unterschiedlicher Vorbildung zu einem späten Zeitpunkt in das Bayerische Bildungssystem einmünden.

 

Um eine Benachteiligung der Flüchtlinge - vor allem aufgrund ihrer mangelnden Sprachkenntnis - zu vermeiden, kann die Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr  verlängert werden.
Unter besonderen Voraussetzungen kann die Berufsschulpflicht in von der Schule zu begründeten Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.