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Ausbildung in der Abteilung Sozialpflege

Ausbildungsziel
Die Berufsfachschule für Sozialpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur sozialpädagogischen und pflegerischen Mitarbeit in der Alten- und Behindertenhilfe sowie in der Krankenpflege.

Bei erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer/Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin" verliehen.

Bei einer Prüfungsgesamtnote von 3,0 oder besser und dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch (Note 4 oder besser) wird der Mittlere Schulabschluss zuerkannt.

Neben der praktischen Tätigkeit kann diese berufliche Erstausbildung auch als Grundlage für darauf aufbauende Ausbildungsgänge und Qualifikationen im sozialen Bereich, z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Familienpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in usw. gesehen werden.

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert zwei Jahre (Vollzeitunterricht) und gliedert sich in zwei einjährige Ausbildungsabschnitte.

Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in den ersten Ausbildungsabschnitt und setzt die erfüllte Volksschulpflicht voraus.

Probezeit
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.

Ausbildungsinhalte
Allgemeinbildender Lernbereich
Religionslehre, Deutsch und Kommunikation, Politik und Gesellschaft, Sport

Fachtheoretischer und fachpraktischer Lernbereich
Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen, Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege, Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen, Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung

Sozialpflegerische Praxis
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Einrichtungen der Sozialpflege wie Altenbetreuungseinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Räumliche Voraussetzungen
Im aufwändig sanierten historischen Salzstadel hat der Berufsschulverband Passau (Stadt und Landkreis) als Schulträger optimale Bedingungen für eine fachlich gute Ausbildung geschaffen.

Kosten, Ausbildungsförderung, Kostenfreiheit des Schulwegs
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) und Kostenfreiheit des Schulwegs sind möglich.

Unterbringung
Der Schule ist eine Wohnanlage mit Internat und Wohnheim angeschlossen.